Diesen Satz lasen wir im Büro, wohl schon gefühlte tausend mal. Erst kürzlich erwischte es mal wieder einen lieben Kunden und Freund. Und das schon zum zweiten mal.

Was ist in so einem Fall alles zu tun?

  • Meldung bei der Polizei
  • Anzeigenbestätigung, Schadenfotos & Rechnungen an den Versicherungsmakler des geringsten Misstrauens mailen ;-) 
  • Sollte es keine Rechnung mehr vom Rad geben, bitte ein Foto beilegen

Was ersetzen gute Haushaltsversicherungen eigentlich? 

 

Sofern das Rad aus dem Kellerabteil gestohlen wurde, welches ausschließlich vom Versicherungsnehmer betreten werden konnte, ersetzen gute Haushaltsversicherungen die Wiederanschaffung zum Neuwert.

War das Rad auf hauseigenen Allgemeinflächen, versperrt abgestellt, gilt es als einfacher Diebstahl, welcher meist mit einer geringeren Summe limitiert ist.

Noch ein paar Worte zur Prävention. 

  • Ein vernünftiges Schloss
  • Eine Rahmencodierung macht es für den Dieb schwieriger das Rad zu verkaufen
  • Sichern Sie das Rad auch im eigenen Keller mit dem Fahrradschloss.

 

 

Als Versicherungsheini des geringsten Misstrauens (© ein lieber Freund & Kunde), ist man ähnlich eng ins Familienleben der Kunden integriert, wie Standesbeamte, Friseure, Scheidungsanwälte oder Kinderärzte  ;-)

Deshalb sollte man uns bei Beziehungsänderungen umgehend anrufen!

Und selbst überzeugten Singles sei gesagt, „auch euer Ring ist schon geschmiedet.“ Was uns zum eigentlichen Thema des Blogposts bringt, nämlich, was ändert sich bei meinen Versicherungen, wenn ich meinen Status von Single, auf „lebt in einer Beziehung mit…“ ändere? Weiterlesen

„Hi lieber Versicherungsheini, hab einen Brandschaden. Kommt sich das jemand anschauen? Ich fang schon mal zu putzen an :cry: “ Weiterlesen

Den 26.4.2014 wird die Eigentümerin des Musikhauses Iliev auf der Mariahilferstrasße, in 1150 Wien wohl so schnell nicht vergessen. An jenem Tag begeht ein junger Mann im Haus schräg vis a vis Selbstmord, indem er eine gewaltige Gasexplosion auslöste, welche das halbe Haus zerstörte.  Weiterlesen

„Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung“ (Wilhelm II.)

Da freut man sich riesig auf´s erste eigene Auto und dann erklären einem die Spassbremsen von der Versicherung, dass das Traumauto prämientechnisch zum Alptraumauto wird, nur weil man in der Bonusstufe 9 beginnt. Was zum Geier soll das?

Ausserdem sind junge Lenker unter 23, bei vielen Anbietern ähnlich beliebt wie Fusspilz :-?

Nun ja, auch wenn´s schwer zu schlucken ist, es ist nunmal so. Das muss einem zwar nicht gefallen, akzeptieren muss man´s aber leider trotzdem. Ausser man hört auf seinen „Versicherungsheini“ aka Versicherungsmakler, dann wird´s meist doch etwas günstiger ;-)

  • fragen Sie Oma und Opa wie lange sie noch planen Auto zu fahren. Oftmals wird auf diesem Wege eine Bonusstufe frei.
  • oft macht es Sinn, wenn das erste Auto formell auf die Eltern angemeldet wird. (Zweitwagen Nachlässe und andere Rabatte) Bleibt man unfallfrei, kann der Bonus später übernommen werden.

Bei Lenkern Mitte 20ig, Anfang 30ig, welche bis dato mit Firmenwägen oder dem Auto der Eltern fuhren, gelten quasi erweiterte Spielregeln.

  • Nutzen Sie Ihre Einkaufsmacht. Ab Ende 20ig hat man schon etliche Risiken, die ein Versicherungsunternehmen sehr gerne versichern würde.
  • Interne Bonuseinstufungen sind dann keine Seltenheit.
  • Durch geschicktes Verhandeln können Sie bis zu 50% der Prämie sparen.

Bedenken Sie bitte auch, dass die Versicherungsprämien und die Steuerbelastung bei zunehmender PS Anzahl steigt. Im finanziellen Zweifelsfall ist daher weniger oft mehr.

Und plaudern Sie bitte rechtzeitig mit Ihrem Versicherungsmakler. Anrufe am Freitag um 15.30h, man brauche jetzt gleich und sofort ein günstiges Angebot, weil man schon mit den Papieren vor der Zulassungsstelle steht, sorgen zwar für Erheiterung führen aber im allgemeinen eher nicht zum gewünschten Ergebnis. Bonus Malus Verhandlungen mit Versicherern ziehen sich meist über Tage.

In dem Sinne, gute Fahrt!

 

 

 

Nichts macht einem alten Versicherungshaudegen mehr Spass, als wenn seinen Kunden „fad“ wird und Sie Kinder kriegen ;-)  Ob die nun „selbstgemacht“, adoptiert, vom Partner in die Beziehung mitgebracht,  oder Pflegekinder sind, tut der Ihnen entgegengebrachten Liebe keinen Abbruch. Familie ist schliesslich stets dass, was man daraus macht.

Die Freuden, mitunter aber auch die kleineren und größeren Katastrophen, lassen aber in der Regel, auch nicht lange auf sich warten.

Machen wir uns nichts vor, wo Kinder einziehen, kommt Leben in die Bude. Eine Kundin meinte kürzlich, mit einem Augenzwinkern zu mir, dass man seit der Geburt Ihres zweiten Kindes, getrost von Ihrem Fussboden essen könnte, weil irgendeins Ihrer Kinder, immer was runterwirft. Da vor kurzem aber ein Labrador bei der Familie einzog, dürfte sich dieses Problem  nun erledigt haben ;-)

Wie soll man aber nun versicherungstechnisch, auf die neue Situation reagieren?

Meine Oma pflegt noch Heute zu sagen „kleine Kinder, kleine Sorgen, große Kinder, große Sorgen“ 

Nachfolgend möchte ich auf durchaus sinnvolle Versicherungen im Zusammenhang, mit Kindern im Haushalt, näher eingehen.

  • Haushaltsversicherung oder Eigenheim Versicherung inkl. Privat und Sport Haftpflichtversicherung plus Deckung von Eigenschäden bei grober Fahrlässigkeit 

Kinder entdecken nunmal gerne Ihre Umwelt. Vor allem die Elemente Wasser und Feuer, haben es Ihnen angetan. Die alte Regel „Wen man nix mehr hört, schnell nachschauen gehen“ wurde mir von allen Eltern bestätigt ;-)

Ein gutes Verhältnis zu den anliegenden Nachbarn, schadet übrigens auch nicht.

  • Rechtsschutz Versicherung 

Kinder sind Kinder, die balgen und streiten sich. Anschliessend vertragen sie sich wieder. Setzen Sie diese Reife, aber lieber nicht bei allen Eltern voraus. Glauben Sie mir. Da gibt es wirklich nichts, was es nicht gibt. Selbst Institutionen wie Schulen und Horte, machen immer öfter negative Schlagzeilen. Da ist es dann von Vorteil, einen Rechtsbeistand auf seiner Seite zu wissen.

  • Unfallversicherung

Kinder sind aktiv. Da kann schon mal ein Zahn auf der Strecke bleiben oder eine Bergung im Gelände nötig werden. Auch für schwerere Unfälle mit bleibenden Schäden, sollte vorgesorgt sein.

  • Krankenversicherungen aller Ausprägungen und persönlichem Gusto 

Wenigstens die Begleitkosten sollten versichert sein. Privatarzt Honorare oder eine Behandlung auf Sonderklasse, sind ebenfalls sehr preiswert versicherbar.

 

1392575_modern_glass_staircase„Ich mach mich Selbständig“ ist wohl einer, der am seltensten ausgesprochenen Sätze in Österreich. Mit einer Selbständigen Quote von 8,6%, zählt Österreich zu den Schlusslichtern in der EU.

Trotzdem, wagen nach wie vor, einige Wagemutige und engagierte diesen Schritt.

Neben einem tragfähigen Businessplan, ausreichend Eigenmittel und der Bereitschaft, über seine gewohnten Grenzen hinauszugehen, sollte man einen kritischen Blick auf seine Versicherungen werfen.

99% der Versicherungsprodukte, sind für unselbständig Erwerbstätige ausgelegt. Eine fachgerechte Evaluierung vorausgesetzt, lassen sich meist, vorhandene Produkte anpassen, oder durch entsprechend geeignete Versicherungen ersetzen.

Eins gleich vorweg. Billiger wird´s selten  ;-)

Welche Risiken gilt es abzusichern, bzw. was fällt lediglich unter „nice to have“?

Schauen wir uns das einmal an.

  • Haftpflicht
  • Inventar
  • Betriebsausfall
  • Rechtsschutz (plus Forderungs- Management)
  • Berufsunfähigkeit

Warum hat die Haftpflicht oberste Priorität? Googeln Sie doch mal §67 VersVG (Feuerregress) und dann viel Spass beim gruseln.

Ein „schönes“ Praxisbeispiel dazu. Ein alteingesessenes Restaurant im ersten Bezirk, mit günstigem alten Mietvertrag, fängt eines Nachts Feuer. Die Eigentümerin, in jenem Fall, eine Versicherung aus einem südlichen Bundesland, welche selbstverständlich auch die Feuerversicherung des Hauses in Deckung hat, zahlt den Feuerschaden.

Als im Zuge der Feuerpolizeilichen Ermittlungen, dem Gastronomiebetrieb, leichte Fahrlässigkeit nachgewiesen wird, schickt Sie dem Gastronomen, gemäß § 67 VersVg die Rechnung über den Schaden. Da im gewerblichen Bereich, der Versicherer das Recht hat, beim Verursacher zu regressieren.

Das der Gastronomiebetrieb, über die Hausbetriebskosten, die anteilige Prämie zur Feuerversicherung mitgetragen hat, ist in dem Fall egal.

Der Betrieb ging selbstverständlich in Konkurs und die Hausbesitzerin, fand innerhalb weniger Tage einen Nachmieter, der ein vielfaches an Miete bezahlte.

Das tragische daran aber war, dass dieser Schaden im Rahmen einer guten Betriebshaftpflicht Versicherung, welche Mietsachschäden und eben auch den Feuerregress abdeckt, versicherbar gewesen wäre.

 

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