Explosion im Nachbarhaus. Was tun wenn die Versicherung nicht zahlen will? Oder auch „Wenn der Versicherungsmakler zweimal klingelt“
Den 26.4.2014 wird die Eigentümerin des Musikhauses Iliev auf der Mariahilferstrasße, in 1150 Wien wohl so schnell nicht vergessen. An jenem Tag begeht ein junger Mann im Haus schräg vis a vis Selbstmord, indem er eine gewaltige Gasexplosion auslöste, welche das halbe Haus zerstörte.
Die Druckwelle war so gewaltig, dass Sie sogar die durchbruchhemmende Verglasung des Geschäfts zum bersten brachte, deren Scherben dann Schrapnellen gleich durchs Geschäft flogen und die ausgestellte Ware beschädigten.
Nach Einreichung des Schadens bei der Betriebsversicherung, wurden zwar Scheibe, Reinigung und Betriebsausfall übernommen, nicht jedoch die beschädigte Ware. Als Begründung wurde angeführt, dass es sich leider nur um einen „mittelbaren“ Schaden handle und daher keine Leistung erbracht werden könne.
So weit, so schlecht. Das Musikhaus wandte sich Hilfe suchend an uns. Nach 2 Telefonaten und der Übermittlung des Sachverständigen Gutachtens, zeigten sich erste Risse in der Argumentationsschiene der Versicherung. Auf unsere höfliche Einladung, den angeführten Umstand der fehlenden Unmittelbarkeit im Falle der Explosion und dem Bruch der Scheibe vor Gericht darzulegen, folgte man dann doch lieber unserem Angebot, den Schaden ohne Präjudiz anzuerkennen und zu bezahlen.
Womit mal wieder augenscheinlich bewiesen wurde, dass das höfliche Nachfragen durch Ihren Versicherungsmakler oft wahre Wunder bewirken kann ;-)
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