Die Feuerversicherung in der Haushaltsversicherung, oder auch „hurra der Trockner brennt“ bzw. ist der Brandherd mitversichert?
„Hi lieber Versicherungsheini, hab einen Brandschaden. Kommt sich das jemand anschauen? Ich fang schon mal zu putzen an :cry: “
So eine WhatsApp Nachricht inkl. Fotos von einem ausgebrannten Trockner, kriegt man nicht alle Tage.
Glücklicherweise war unsre Kundin zuhause und bewahrte die Nerven. Sie trennte den Trockner vom Stromnetz und löschte mit Wasser und Handtüchern den Brand.
Nachdem sich der Rauch buchstäblich verzogen hatte, tauchte schnell die Frage auf, ob der Schaden durch die Versicherung gedeckt wäre?
In dem Fall konnte ich es mit gutem Gewissen bejahen, selbst der ausgebrannte Trockner wurde seitens der Wiener Städtischen ruck zuck bezahlt.
Aber es hätte auch ganz anders sein können, denn der „Brandherd“ als solches, wird nämlich nicht von allen Versicherern bezahlt, bzw. nur im Rahmen ihrer Premiumprodukte.
Und das täte in einem Fall wie diesen, der zwar zum Glück keinen Wohnungstotalschaden, aber am Ende des Tages einen kaputten Trockner, nebst nichtmal trockener Wäsche hinterlässt, doch weh. :-?
Darum mein Tipp, lassen Sie Ihre Verträge alle paar Jahre von einem kompetenten Makler durchsehen. Wenn alles in Ordnung ist, wird er Ihnen das ohne weiteres sagen und falls sinnvolle Änderungen anstehen, immer einen kostengünstigen Weg vorschlagen.
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