Haushaltsversicherung mit Aussenversicherung. Was tun bei Einbruchdiebstahl ins Hotelzimmer? Oder auch „mein iPhone reist nun ohne mich“

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Lustig überraschter Mann„Beim Stadtbummel in Lissabon, entriss mir ein wenig freundlicher Zeitgenosse, mein iPhone, gab mir noch einen Rempler und rannte davon. Ist das versichert?

Diese Meldung ging im Juli bei uns ein. Glück im Unglück, der Fall ist versichert.

Handelt es sich doch eindeutig um den Tatbestand des „Raubes“, welcher in der der so genannten Aussenversicherung, in guten Haushaltsversicherungen (Hausratsversicherungen) Deckung findet. Für gewöhnlich gilt selbige in Europa im geographischen Sinne und den Mittelmeeranrainerstaaten.

Marktführer wie beispielsweise die Wiener Städtische, gewähren in der Produktlinie „Premium“ sogar weltweit Versicherungsschutz.

Der einfache Diebstahl ist allerdings nicht versichert.

Der Unterschied zwischen Raub und Diebstahl ist also entscheidend. Bei einer Beraubung wird unmittelbar und deutlich wahrnehmbar für das Opfer, etwas gestohlen. Oft auch unter Androhung von Gewalt. Der einfache Diebstahl geschieht unbemerkt.

Noch vertrackter sind Einbrüche ins Hotelzimmer. Wird selbiges aufgebrochen und leergeräumt, ist es versichert. Wird nicht nachweisbar, beispielsweise per Nachschlüssel eingebrochen, müssen die Schaden Referenten leider ablehnen.

Was also tun?

  • Frei nach Douglas Adams „DON´T PANIC“ ;)
  • Verständigen Sie Hotelleitung und Polizei. Sichern Sie Beweise, sollten Kamera und Smartphone futsch sein, kaufen Sie sich eine Einwegkamera. 
  • Stellen Sie sicher, dass etwaige Einbruchsspuren im Polizeiprotokoll vermerkt werden. 
  • Melden Sie es nach Ihrer Rückkehr dem Versicherungsmakler ihres Vertrauens.
  • Machen Sie eine ordentliche Schadensaufstellung.

Aber das Wichtigste. Lassen Sie sich Ihren Urlaub nicht vermiesen.

Schönen Urlaub wünscht,

Sascha Datler

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