Mir haben´s im Urlaub die Kamera gestohlen. Ist das versichert?

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Diesen launigen Schadensbericht erhielt ich vor längerer Zeit von einem lieben Freund.

„als ich am 31. August um 6:30 in der Früh in Barcelona an den Strand gegangen bin, um den vielleicht letzten warmen Sommermorgen zu genießen und im Meer zu baden, war es noch dunkel. Im Morgengrauen, habe ich mich ausgezogen, mein T-Shirt und Jean zusammengerollt und bin geschwommen. Zurück aus dem Wasser musste ich leider feststellen, dass jemand meine Kamera und meine Brille unbefugt entnommen hat ohne entsprechenden Barersatz, Nachrichten oder Adresse mit Telefonnummer zu hinterlassen. Offenbar ein Dieb!

Daher meine Frage: selbstverständlich kann ich nachweisen, dass meine Jean (sicht-)versperrt war – denkst Du ist hier Versicherungsschutz gegeben?“ ;)

So ärgerlich es ist, aber der oben genannte Fall war leider nicht versichert, da die Wertsachen offen liegen gelassen wurden. Hätte man ihm Kamera und Sonnenbrillen beispielsweise entrissen, oder aus dem versperrten Hotelzimmer gestohlen, dann hätte die Haushaltsversicherung den Schaden wohl übernommen.

In diesen Fällen ist es unbedingt notwendig, bei der Polizei vor Ort Anzeige zu erstatten. Keine Panik wegen etwaig nötiger Übersetzungen. Die Versicherungen haben entweder fremdsprachige Mitarbeiter oder klauben sich anhand der international üblichen Vokabeln in den Anzeigenbestätigungen schon das nötige heraus.

Wir haben schon Anzeigenbestätigungen in fast allen Sprachen an die Versicherer weitergeleitet, und es gab praktisch nie ein Problem, welches nicht mit einem brauchbaren Fremdsprachenlexikon zu lösen gewesen wäre.

PS. Sie haben Fragen zu Schäden die Ihnen seitens Ihrer Versicherung abgelehnt wurden? Schreiben Sie uns.

 

 

 

 

 

 

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