Kennzeichen für Radler, bzw. Haftpflichtversicherung fürs Fahrrad?!

, ,

Das Sommerloch spült wie jedes Jahr unerbittlich die kuriosesten Themen an die Oberfläche der medialen Aufmerksamkeit. Nun hat es wieder einmal die Radler erwischt. Nichts desto Trotz verdient das Thema Haftung und Haftpflicht entsprechende Aufmerksamkeit. Immerhin werden jedes Jahr viel zu viele Radler schwer verletzt oder sogar getötet. Wer haftet dann eigentlich, wer bezahlt die Krankenhauskosten, bzw. wer kommt für die horrenden Kosten auf, wenn der Verunfallte bis an sein Lebensende pflegebedürftig bleibt?

Kurz und Gut, immer der Verursacher. Sitzt selbiger in einem KFZ, dann zahlt seine KFZ Haftpflichtversicherung. Ist der Verursacher selbst Radler, dann wird es heikel. Sofern es ein versicherungstechnisch gut beratener Radler ist, wird er über eine Privat- und Sporthaftpflicht Versicherung verfügen. Die ist in Österreich in jeder Haushaltsversicherung obligater Vertragsbestandteil. Die Deckungssummen bewegen sich im Regelfall zwischen € 700.000,- und € 1.500.000,-. Das sollte ausreichen um die meisten Schäden abzudecken. In Deutschland geht man mittlerweile sogar schon dazu über die Haftungssummen ohne Limit anzubieten. Ich hoffe, dass dies auch in Österreich Standard wird.

Was passiert aber jenen Radlern, die es schaffen sich ganz ohne fremde Hilfe zu verstümmeln? Nun jenen sei eine Privat-Unfallversicherung ans Herz gelegt. Selbst wenn keine Invalidität zurückbleibt, kann einem die Rechnung für den Rettungshelikopter ziemlich den Tag versauen ;)

Bis demnächst.

Sascha Datler

Teile diesen Beitrag:

0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

* Die DSGVO-Checkbox ist ein Pflichtfeld

*

Ich stimme zu